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Bauüberwachung

Bauüberwachung ÖBAs

Aufgrund jahrelanger Erfahrung im Bereich der Bauwirtschaft ( am 02.07.2020 kann auf 30 Jahre zurückgeblickt werden) und der Tatsache, ca. 10 Jahre davon als Bauleiter im ausführenden Bereich ( unter anderem die Leitung eines Wohnprojektes mit 144 Wohneinheiten oder eine ARGE – Bauleitung im LKH Graz 1. Med.)) tätig gewesen zu sein, kann bestätigt werden, dass die Basis für die Übernahme von Bauüberwachungen unabhängig von Art und Größe im Hochbau gegeben ist. Hier treffen sich Komponenten der Erfahrung, des Grundlagenwissens, der konsequenten Durchsetzung, Umgang mit verschiedenen Personengruppen und aber auch der notwendigen Kooperativität bei der Notwendigkeit spontaner Entscheidungsfindungen im Zuge von Bauabläufen. Den wesentlichen Anteil dabei bildet die Tatsache, dass Bauabläufe bereits vor Inangriffnahme durch die ausführenden Unternehmen überlegt und durchdacht sind und eventuelle nur sehr schwer oder gar nicht durchführbare Lösungsansätze oder Details rechtzeitig variabel gelöst werden. Lediglich theoretisches Wissen greift hier zu kurz und kann daher Bauüberwachung nicht am Schreibtisch erlernt werden. Alleine die Unkenntnis am Sektor der Kalkulationsansätze oder das praxisbezogene Wissen in Bereichen von Konstruktionsverhalten und damit in Verbindung stehender lösungsorientierter Vorgänge verweigert die Ausübung dieser Tätigkeit.

Der gegebene Leistungsdruck im Honorarhöhenbereich und auch mein Bestreben nach übergeordneter Bauherrnbetreuung führten mich zur definitiven Entscheidung, den üblich angebotenen Leistungsumfang der Bauüberwachung bei gleichbleibender Honorarermittlung um den Bereich einer Projektsteuerung zu erweitern. Denn darin befinden sich die essentiellen und notwendigen Informationen zur kostenkonformen Zielerreichung eines Projektes. Ständige Kostenverfolgung mit Warnsystem und kontrollierte Koordinierung aller Vorgänge ermöglichen die Lieferung der Transparenz.

Hier die gefilterten Parameter:

  • Es handelt sich um die Klärung der Aufgabenstellung, Erstellung und Koordinierung des Programmes für das Gesamtprojekt in Form der Erstellung des Projektstrukturplanes und auch die Erstellung der Leistungsübersicht eventuell unterteilt nach Leistungsfeldern.
  • Weiters um die Klärung des Einsatzes von Planern und anderen an der Planung fachlich Beteiligten ( Projektbeteiligte). Verzeichnis der Projektbeteiligten mit Beschreibung der Aufgaben und Kompetenzen, Organigramm in Form eines Handlungs- und Informationsdiagrammes sowie Nahtstellendefinition, Verfahrensrichtlinien für Genehmigungsabläufe, Verteilersystem des Schriftverkehres etc.
  • Aufstellung und Überwachung von Termin- und Zahlungsplänen bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte. Aufstellen des Rahmenterminplanes für den Projektgesamtablauf, Grobterminplanung mit vertraglichen Zwischen- und Endterminen, Terminverfolgung bzw. Aufstellung der Ist-Termine, Termin Soll-Ist-Vergleich.
  • Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten insbesondere betreffend Qualität nach ihren Vorgaben. Qualitätsrahmen, Aktualisierung und Optimierung der Anforderungsliste, Maßnahmen zur Qualitätssteuerung in Verbindung mit Kosten- und Terminsteuerung, Dokumentation der erreichten Qualität.
  • Laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers. Regelmäßige nach Erfordernis abgehaltene protokollarisch dokumentierte Planungs- und Koordinierungsbesprechungen, laufende Kontrolle der wirtschaftlichen Projektvorgaben und Erstattung allfälliger Verbesserungs- oder Einsparungsvorschläge.

 

Zur Orientierung bzw. bewusst wird hier der gewohnte Kurztext des Leistungsumfanges im Rahmen einer örtlichen Bauaufsicht (ÖBA = Bauüberwachung) nachgestellt und kann  dabei die wesentliche Leistungsumfangserweiterung erkannt werden:

 

Überwachen der Ausführung des Werkes auf Übereinstimmung mit den Baubewilligungen, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, koordinieren der an der Überwachung fachlich Beteiligten, Überwachen des Zeitplanes, prüfen der Bautagesberichte, gemeinsames Aufmass mit den ausführenden Unternehmen, Abnahme der Leistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligter. Festlegung von Mängeln, Rechnungsprüfungen, Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran, Übergabe des Werkes.