Planungs- und Baustellenkoordination
Am 1. Juli 1999 ist das Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (Baukoordinationsgesetz – BauKG) in Kraft getreten und damit wird die EU-Baustellen-Richtlinie in Österreich umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer auf der Baustelle zu gewährleisten und damit eine Senkung der Unfallzahlen, der Ausfallzeiten und der damit zusammenhängenden Folgekosten zu erzielen.
Zusätzlich entstehen für den Bauherrn Kostenvorteile aus einem optimierten Zusammenarbeiten der Planenden und der Bauausführenden, Qualitätssteigerungen, eine besseren Einhaltung der Bauzeiten und eine exakten Termin- und Finanzplanung. Das BauKG findet auf allen Baustellen, auf denen Arbeitnehmer beschäftigt werden, Anwendung.
Am 1. Juli 1999 ist das Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (Baukoordinationsgesetz – BauKG) in Kraft getreten und damit wird die EU-Baustellen-Richtlinie in Österreich umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer auf der Baustelle zu gewährleisten und damit eine Senkung der Unfallzahlen, der Ausfallzeiten und der damit zusammenhängenden Folgekosten zu erzielen.
Zusätzlich entstehen für den Bauherrn Kostenvorteile aus einem optimierten Zusammenarbeiten der Planenden und der Bauausführenden, Qualitätssteigerungen, eine besseren Einhaltung der Bauzeiten und eine exakten Termin- und Finanzplanung. Das BauKG findet auf allen Baustellen, auf denen Arbeitnehmer beschäftigt werden, Anwendung.
Bauherrenpflichten
Das BauKG wendet sich nach dem Verursacherprinzip primär an den Bauherrn. Planungs- und Baustellenkoordinator kann, muss aber nicht dieselbe Person sein.
Bestellung von Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz
Sie können Ihre Verpflichtungen einem fachkundigen Projektleiter übertragen, wobei der Projektleiter vom Bauherrn auch mit der Planung, der Ausführung und/oder der Überwachung der Ausführung des Bauwerks beauftragt sein kann.
Die Bestellung des Planungskoordinators hat zu Beginn der Planungsarbeiten zu erfolgen. Die Bestellung des Baustellenkoordinators hat spätestens bei Auftragsvergabe zu erfolgen. Als Koordinator darf nur eine Person bestellt werden, die über eine einschlägige Ausbildung und eine einschlägige Berufserfahrung verfügt.
Dazu zählen insbesondere Baumeister und Personen, die ein Universitätsstudium, ein Fachhochschulstudium, eine höhere technische Lehranstalt oder eine vergleichbare Ausbildung jeweils auf dem Gebiet des Hoch- oder Tiefbaus erfolgreich abgeschlossen haben und die eine mindestens dreijährige einschlägige betriebliche Tätigkeit nachweisen können.
Veranlassungspflicht
Die Bestellung eines Planungs- und Baustellenkoordinators sowie die Durchführung einer Vorankündigung an das Arbeitsinspektorat/BUAK, wenn der Bau mehr als 30 Arbeitstage dauert, mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt oder mehr als 500 Personentage dauert.
Der Bauherr oder, wenn ein solcher eingesetzt ist, der Projektleiter, sorgt dafür (durch Beauftragung der Planer), dass bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojekts sowie bei der Abschätzung der voraussichtlichen Dauer der Arbeiten alle Grundsätze zur Verhütung von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit berücksichtigt werden.
Wenn auf der Baustelle gleichzeitig (oder aufeinanderfolgend) Arbeitnehmer mehrerer Unternehmen tätig sind, bestellt der Bauherr oder, wenn ein solcher eingesetzt ist, der Projektleiter einen erfahrenen Baufachmann als Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz, und zwar
- für die Phase der Bauvorbereitung als Planungskoordinator
- für die Phase der Bauausführung als Baustellenkoordinator
Die Übernahme der Agenden für Baustellenkoordinationen ist absoluten Experten vorbehalten und erfordert diese Tätigkeit die zugehörige Befugnis, die Erfahrung und Spezialwissen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des zugehörigen Arbeitnehmerinnenschutzes.
Meine Referenzen beziehen sich auf langjährige Erfahrung mit optimaler Software und zählen neben zahlreichen Auftragserteilungen unter anderem hier gefilterte Projekte wie:
- Brettschichtholzwerk Gaishorn im Auftrag der Firma Mayr Melnhof
- Hallenzubau Kaufmann Holz Kalwang
- Seniorenpflegeheime und ähnliche Größenordnungen
- Projekte der Stadtgemeinde Leoben
- Sprungschanzenanlage Eisenerz
- Erweiterung Starkholzlinie im Auftrag der Firma Mayr Melnhof
- Kleinkraftwerk Kraubath
Schulung & Evaluierung
Schulung und Unterweisung
Die Unterweisung ist im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geregelt und unterstützt das Ziel der gesundheits- und sicherheitsgerechten Arbeit. Darüber hinaus trägt sie als wichtiges Instrument zum reibungslosen Arbeitsablauf und somit zum Erfolg des Betriebes bei. Zwei Punkte scheinen für die erfolgreiche Umsetzung der Unterweisung als besonders wichtig: der passende Methodeneinsatz bei der Unterweisung und das Einbetten des Instruments Unterweisung in eine gelebte Sicherheitskultur. Sonst besteht die Gefahr, dass Mitarbeitende die Unterweisung als eher langweilige und sinnentleerte Pflichtübung erleben.
Unterweisung und Information nach ASchG und den Verordnungen zum ASchG 5 Planung und Vorbereitung
Die erfolgreiche Unterweisung braucht sorgfältige Vorbereitung. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie gesetzlich festgehalten, über Gefahren zu unterweisen, erfordert eine genaue Planung und Organisation.
Wer soll unterwiesen werden? Bei einer Einzelunterweisung kann diese naturgemäß genau auf die Bedürfnisse der zu unterweisenden Person zugeschnitten werden.
Unterweisung (§ 14)
Unterweisung beinhaltet verhaltens- und handlungsbezogene Anweisungen und kann auch als Schulung verstanden werden. Unterweisung zielt auf ein richtiges Verhalten an einem konkreten Arbeitsplatz oder bei einer bestimmten Tätigkeit ab.
In jedem Fall muss eine Unterweisung erfolgen:
- vor erstmaliger Tätigkeitsaufnahme
- bei Versetzung oder Änderung des Aufgabenbereichs
- bei neuen Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen, Arbeitsverfahren
- nach Unfällen oder Beinaheunfällen
- wenn dies auf Grund der Arbeitsplatzevaluierung als notwendig erkannt wurde
Derartige Tätigkeiten stehen in meinem Arbeitsfeld als zertifizierte Sicherheitsfachkraft (SFK) und können diese aufgrund gesonderter Erfahrung und gesondertem Wissen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit effizient durchgeführt werden. Hier verwiesen wird auf:
- Jährliche und wiederkehrende Mitarbeiterunterweisungen in Unternehmen der Umgebung im Bereich der Bauwirtschaft
- Die Bauakademie Übelbach. Hier handelt es sich um Sicherheitsvorträge im Bereich Bau für Lehrlinge aller Lehrjahre
- Ausbildungstrainer beim BFI Donawitz für Sicherheitsvertrauenspersonen
Evaluierungen
Gefährdungsbeurteilung
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in sämtlichen arbeitsbezogenen Aspekten sicherzustellen und laufend zu optimieren.
Um die Arbeitgeber bei dieser Aufgabe zu unterstützen, haben die AUVA, die Bundesarbeiterkammer (BAK) und die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) in www.eval.at eine einheitliche Dokumentationsform entwickelt, die auch von der überprüfenden Behörde anerkannt wird.
Kernstück sind die sogenannten "Grundevaluierungen”, teilweise vorausgefüllte Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, in denen – alphabetisch und nach Branchen geordnet – wesentliche Inhalte bereits enthalten sind. Aufbauend auf diesen Dokumenten sollte es Ihnen möglich sein, die spezifische Dokumentation für Ihren Betrieb zu erstellen.
Dazu kommen viele weitere Informationen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit. Checklisten, Unterstützung bei speziellen Evaluierungen, Normen, Rechtsgrundlagen, Begriffserklärungen von Absaugung bis Zweihandschaltung, Informationen über Managementsysteme, Broschüren, Videos, Websites – hier finden Sie einen wahren "Werkzeugkasten” für die Ermittlung und Beseitigung von Gefahren am Arbeitsplatz.
Sowohl Baustellenevaluierungen, generelle Arbeitsplatzevaluierungen als auch Betriebsstandortevaluierungen zählen als zertifizierte Sicherheitsfachkraft (SFK) zu meinem Tätigkeitsfeld und kann aufgrund langjähriger Erfahrung, geeigneter Software und genereller Spezialisierung auf diesem Gebiet gesetzeskonforme und komplette Leistung angeboten und erbracht werden