Energieausweise
Aufgrund der Europäischen Gebäuderichtlinie wurde in Österreich das Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) beschlossen.
Infolge globaler Probleme mit der Nutzung von Energie und dem damit verbundenen Ausstoß von Schadstoffen hat die Europäische Union die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zum Gegenstand einer Richtlinie gemacht. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu unterstützen.
In Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie wurde in Österreich das geltende Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) neu gefasst. Das EAVG 2012 sieht vor, dass nach dem 1.12.2012 bei jeder Veräußerung sowie bei Vermietung und Verpachtung von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (Wohnungen, Büros, Geschäftslokale) der Verkäufer dem Käufer oder Bestandnehmer (Mieter, Pächter) bis spätestens zur Abgabe dessen Vertragserklärung einen Energieausweis vorzulegen hat. Weiters ist in allen Verkaufs- und In-Bestand-Gabe-Inserate auf bestimmte Energiekennzahlen hinzuweisen. Auf bestehende Verträge ist weiterhin das frühere EAVG anzuwenden. Auf Basis dieser früheren Rechtslage ausgestellte Energieausweise bleiben 10 Jahre ab Ausstellung gültig.
Die konkreten bautechnischen Vorschriften (Art der Berechnungsmethode, konkrete Angaben im Energieausweis, etc.) müssen in den baurechtlichen Vorschriften der Bundesländer umgesetzt werden.
Der Energieausweis ist der nach Maßgabe der jeweiligen (vor allem landesrechtlichen) technischen Bauvorschriften zu erstellende Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Wege der Berechnung deren Energiebedarfs. Im Energieausweis festgehalten werden auch eine Gesamtenergiekennzahl sowie Empfehlungen für die Optimierung der Energieeffizienz.
Ich bin seit dem Jahr 2008 mit der Erstellung von Energieausweisen befasst und kann auszugsweise Referenzen wie
- Stadtgemeinde Leoben ( ca. 280.000m² Nutzflächen)
- Siedlungsgenossenschaft Leoben ( ca. 220.000m² Nutzflächen)
- 130 Einfamilienwohnhäuser in der Steiermark
- 35 Einzelwohnungen
vorweisen.
Als unausweichliche Vorbereitung aller Vorgänge zur Erstellung von Energieausweisen ist eine sogenannte Gebäudeanalyse voranzustellen. Dazu zählen die akribischen Erhebungen des Bestandes in Bezug auf seine Bauteile von kalt nach warm und vertiefend die Überprüfung auf thermische Schwachstellen.
Dazu verfüge ich über Messinstrumente wie Thermacam und auch Psychrometer für detaillierte Bauteiluntersuchungen. Mit Hilfe der dazugehörigen Datenauswertung sind Sanierungsverfahren sehr gezielt und wirtschaftlich durchführbar.
Beim generellen Hinweis seitens diverser Interessenspartner oder verschiedenen Plattformen hinsichtlich Grundlagen, Anforderungen und Befugnisse bei der Energieausweiserstellung steht nicht unbegründet ein Baumeister zumeist an erster Stelle.
Alleine eine zugekaufte Software, welche nach Dateneingabe geniale Datenmengen liefert, reicht nicht aus, um seriöse Leistungserbringungen zu verkaufen. Gefordert sind bauphysikalische Spezialkenntnisse und die Fähigkeit des Umganges mit den Zusammenhängen im Bereich der Gebäudetechnik und seinen energetischen Grundlagen.
Üblicherweise greift die Darstellung der Energiekennwerte im Zuge der Erstellung von Energieausweisen ohne Bearbeitung der Wirtschaftlichkeitsfaktoren zu kurz und liegt das wesentliche Interesse des Kunden im Bereich der Informationen hinsichtlich des Einsparungspotentiales von Energiekosten nach erfolgter Objektsanierung. Darauf wird meinerseits das Hauptaugenmerk gelegt und kann ich vor Inangriffnahme der erhobenen Sanierungsmaßnahmen die zugehörig transparenten Ergebnisse darstellen.
Die qualitätsgeprüfte Energieberatung gilt als eine wichtige Maßnahme, um die Ziele des Kärntner Energie Masterplans und des Klimaschutzes zu erreichen.
Diese sind insbesondere die Steigerung der Energieeffizienz und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger zur Reduktion von Kohlendioxid-Emissionen und schädlichen Luftschadstoffen.
Im Jahre 2021 entschied ich mich zur Ausbildung eines zertifizierten Energieberaters im Bundesland Kärnten und bin somit Mitglied der Liste "net EB", das ist die Liste der eingetragenen zertifizierten Energieberater.